Exklusiv für Stadtwerke & Energieversorger
Aktionszeitraum vom 15. Januar 2026 bis 15. Februar 2026


- Direkt an jeder Ladestation den Ladevorgang bezahlen und freischalten
- Eindeutige Nutzerführung
- Ideal für weitläufige Locations
- An nur einer Ladestation bezahlen und den gewünschten Ladepunkt verschiedenster Ladestation oder Wallboxen auswählen
- Ladestationen/Ladepunkte sollten gut gekennzeichnet sein
- Ideal für kleinere Locations


- An einem externen Kiosk bezahlen und den gewünschten Ladepunkt verschiedenster Ladestation oder Wallboxen auswählen
- Ladestationen/Ladepunkte sollten gut gekennzeichnet sein
- Hinweise zum Kiosk sollten vorhanden sein
- Ideal für große Locations und einer eindeutigen Anlaufstelle
- An einem externen Kiosk bezahlen und den gewünschten Ladepunkt verschiedenster Ladestation oder Wallboxen auswählen
- Ohne erneuten Tiefbau nachrüsten
- Ladestationen/Ladepunkte sollten gut gekennzeichnet sein
- Ideal für Locations wie Parkhäuser oder Supermärkte

01
Fülle das Teilnahmeformular vollständig aus, bestätige die Datenschutzerklärung und klicke auf „Jetzt teilnehmen“.
02
Nach Ablauf des Aktionszeitraums setzen wir uns mit dir in Verbindung, um alles Weitere mit dir abzustimmen.
03
Nach Abschluss des Application Service Providing-Vertrags senden wir dir deine kostenfreien Payment-Terminals zu.
Mit dem Abschicken des Teilnahmeformulars stimmst du den Teilnahmebedingungen zu.
1. Veranstalter der Aktion
ev-pay GmbH
Münchner Straße 7
85354 Freising
Deutschland
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und als Stadtwerke oder Energieversorgungsunternehmen tätig sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind: Mitarbeiter der ev-pay GmbH, deren Angehörige (Verwandte ersten und zweiten Grades), verbundene Unternehmen und Investoren der ev-pay GmbH sowie deren jeweilige Mitarbeiter. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sowie sonstige Unternehmen außerhalb der genannten Zielgruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Aktionszeitraum
Die Aktion gilt im Zeitraum: vom 15.01.2026 bis einschließlich 15.02.2026. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des wirksamen und vollständigen Abschlusses des Application Service Providing-Vertrags. Ein Vertragsabschluss liegt vor, sobald der Application Service Providing-Vertrag von beiden Vertragsparteien rechtswirksam unterzeichnet wurde.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an der Aktion erfolgt automatisch durch den Abschluss eines Application Service Providing-Vertrags mit der ev-pay GmbH während des Aktionszeitraums. Der Softwarevertrag muss eine Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten aufweisen und darf nicht widerrufen, gekündigt oder rückabgewickelt werden. Pro teilnahmeberechtigtem Unternehmen können maximal fünf (5) Payment-Terminals im Rahmen dieser Aktion bezogen werden. Die Aktion ist nicht mit anderen Rabatt- oder Sonderaktionen kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
5. Aktionsleistung & Kontingentierung
Im Rahmen der Aktion werden insgesamt maximal 111 Payment-Terminals kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Vergabe der Payment-Terminals erfolgt nach dem Prinzip „First come, first served“, basierend auf dem Zeitpunkt des wirksamen Vertragsabschlusses. Sobald das Kontingent von 111 Payment-Terminals ausgeschöpft ist, besteht kein Anspruch auf weitere kostenlose Payment-Terminals – auch dann nicht, wenn der Vertragsabschluss innerhalb des Aktionszeitraums erfolgt. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Aktion besteht nicht.
6. Payment-Terminal
Bei dem im Rahmen der Aktion zur Verfügung gestellten Gerät handelt es sich um das cVEND PIN der FEIG ELECTRONIC GmbH. Die Payment-Terminals sind nicht übertragbar, nicht austauschbar und nicht bar auszahlbar.
7. Versand & Bereitstellung
Die Bereitstellung der Payment-Terminals erfolgt nach erfolgreichem Vertragsabschluss. Der Versand erfolgt an die vom Kunden angegebene Geschäftsadresse innerhalb Deutschlands. Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
8. Rückforderung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Wird der Softwarevertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet (z. B. durch Kündigung, Zahlungsverzug oder Vertragsverletzung), ist die ev-pay GmbH berechtigt, den marktüblichen Wert der Payment-Terminals in Rechnung zu stellen.
9. Haftung & Gewährleistung
Für das Payment-Terminal gelten die jeweiligen Hersteller- und Gewährleistungsbedingungen der FEIG ELECTRONIC GmbH. Eine weitergehende Haftung der ev-pay GmbH ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
10. Vorzeitige Beendigung oder Änderung der Aktion
Die ev-pay GmbH behält sich vor, die Aktion aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden oder zu ändern, insbesondere bei rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen.
11. Referenzmarketing
Teilnehmende Unternehmen erklären sich damit einverstanden, dass die ev-pay GmbH die im Rahmen der Aktion mit den Payment-Terminals ausgestatteten Projekte und Ladeinfrastrukturstandorte zu Referenz- und Marketingzwecken nutzen darf. Die Nutzung umfasst insbesondere die Nennung des Unternehmensnamens, die Beschreibung des Projekts sowie die Veröffentlichung auf der Website, in Präsentationen und in sozialen Medien der ev-pay GmbH.
(3) Es werden hierbei keine vertraulichen Informationen veröffentlicht. Ein Rückschluss auf sensible Geschäfts- oder Vertragsinhalte ist ausgeschlossen.
12. Datenschutz
Die im Rahmen der Aktion erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Aktion sowie zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung der ev-pay GmbH unter: https://www.ev-pay.eu/de/datenschutz/
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit zulässig –der Sitz der ev-pay GmbH
