FAQ
Häufig gestellte Fragen rundum die ev-pay GmbH
FAQ
Häufig gestellte Fragen rundum die ev-pay GmbH
Allgemein
Für den Bezahlvorgang ist weder das Scannen des QR-Codes notwendig, noch eine Eingabe der E-Mail-Adresse erforderlich. Insbesondere bei schlechtem Wetter kann dies zu einem Ärgernis werden. Ohne Smartphone ist dieser Vorgang nicht umzusetzen.
Die ev-pay Lösung hingegen akzeptiert alle gängigen Bezahlkarten, egal ob digital oder physisch.
Damit ist der Bezahlvorgang mithilfe der ev-pay Lösung genauso einfach und effizient, wie beispielsweise der Bezahlvorgang an einer üblichen Kasse an einer Tankstelle.
Die ev-pay GmbH gibt Ladestationsdaten (Point Of Interest Informationen) an Aggregatoren wie “moovility” weiter, die wiederum in den Navigationssystemen der Automobilhersteller erscheinen. Zudem arbeitet die ev-pay GmbH mit verschiedenen Kartendienstleistern zusammen.
Somit wird sichergestellt, dass der E-Mobilist bei Reiseantritt alle Informationen zu ev-pay verfügbar hat und das Navigationssystem eine optimale Reise mit Blick auf Kosten und Zeit ermöglicht.
„CPO“ steht für „Charge Point Operator“, auf Deutsch: Ladepunktbetreiber.
Ladepunktbetreiber sind verantwortlich für den sicheren Betrieb der Ladeinfrastruktur. Sie übernehmen die operative Leitung der Ladestationen und deren Anbindung an ein IT-Backend.
Der Begriff „CPMS“ steht für „Charge Point Management System“, auf Deutsch: Ladesäulen-Management-System.
Ein Charge Point Management System erleichtert den Betrieb von Ladestationen, indem es das gesamte Ladenetzwerk digital abbildet und die Kommunikation sowie den Datenaustausch zwischen den einzelnen Ladestationen ermöglicht.
Diese Softwarelösungen bieten eine übersichtliche Darstellung, in der der Status aller angeschlossenen Ladestationen und Ladevorgänge abgerufen werden kann. Darüber hinaus lassen sich Aufgaben und Prozesse aus der Ferne steuern und automatisieren.
Der Begriff „e-MSP“ steht für „e-Mobility Service Provider“. Er wird häufig auch als EMSP, MSP oder einfach „Anbieter“ bezeichnet.
Der e-Mobility Service Provider, ist das Unternehmen, mit dem der Elektrofahrzeug-Fahrer einen Vertrag für alle Dienstleistungen rund ums elektrische Laden abschließt. Der e-MSP übernimmt verschiedene Aufgaben, darunter die Bereitstellung von Ladepässen, Apps zur Suche und Navigation zu Ladestationen, die Verwaltung und Erweiterung des Roaming-Netzwerks, die Abrechnung und Kundenverwaltung sowie die Festlegung der Preise für die Ladesessions des Fahrers.
Der Begriff „PSP“ steht für „Payment-Service-Provider“.
Ein Payment Service Provider ist ein Unternehmen, das Bezahldienstleistungen für andere Unternehmen bereitstellt. Hierzu werden die Systeme des Händlers technisch mit dem PSP verbunden, der die Zahlungsabwicklung über die gewünschten Zahlungsmethoden ermöglicht.
Vertrag
Das Payment-Terminal wird nicht von der ev-pay GmbH gestellt. Die Hardware muss bei der FEIG ELECTRONIC GmbH, bei der Hectronic GmbH, oder bei anderen Integratoren beschafft werden, die das eichrechtskonforme Payment Terminal von FEIG nutzen.
Die Beschaffung, Vermarktung und Preissetzung liegt ausschließlich beim CPO. Die ev-pay GmbH ist in den Geldfluss vom E-Mobilisten zum CPO nicht mit eingebunden. Dieser erfolgt vom E-Mobilisten direkt auf das Geschäftskonto des CPOs. Diese Transaktion wird unter Nutzung eines Payment Service Providers durchgeführt.
Dienstleistungen
Unter „dynamischen“ Preisen verstehen wir, dass der CPO auf externe Preisschwankungen bei der Beschaffung des Stroms in Echtzeit und eichrechtskonform reagieren kann und den Endpreis für den E-Mobilisten variabel und seiner eigenen Logik folgend weitergeben kann.
Preise können, wie beim Tanken auch, geändert werden. Beim Beginn des Ladevorgangs sind die Preise (kWh-Preis, Blockiergebühr, Parkgebühr und Startgebühr) für diesen Ladevorgang fixiert. Wenn Preise während des Ladevorgangs geändert werden, gelten die geänderten Preise erst für den darauffolgenden Ladevorgang.
Die Preise können per REST-API (Representational State Transfer – Application Programming Interface) automatisch oder manuell über den CPO-Zugang im ev-pay HUB, eichrechtskonform und ladepunktscharf eingestellt werden.
Es ist auch möglich, nach eigener Logik Ladestationen zu Gruppen zusammenzufassen und diesen Gruppentarife zuzuordnen.
Technik
Die Ladestation wird via OCPP mit dem ev-pay HUB verbunden. Nicht relevante Daten für das ‚Ad hoc- Bezahlen‘ (wie beispielsweise Roamingdaten) werden unverändert an das nachgelagerte CPMS (Chargepoint Management System) des CPO weitergeleitet und dort verarbeitet.
Der ev-pay HUB kommuniziert zur Ladestation via OCPP und übergibt die Daten unter Nutzung des Payment-Terminals an die Payment Service Provider und die Banken, und umgekehrt.
Beispiel: Kommt die Rückmeldung vom PSP an den ev-pay HUB, dass das Konto des E-Mobilisten gedeckt ist und der Vorautorisierungsbetrag erfolgreich reserviert wurde, sendet der ev-pay HUB den OCPP- Befehl Remote Start-Transaction zur Ladestation und der Ladevorgang beginnt.
Dieses Verfahren wird von der ev-pay Lösung eichrechtskonform durchgeführt. ev-pay hat für dieses Verfahren zwei Patente zur Anmeldung gebracht.
Ja, der ev-pay HUB meldet sich beim Backend des CPOs so an, wie eine Ladestation das auch tun würde.
Der ev-pay HUB liefert die CDRs (Charge Detail Records) eines Ladevorgangs. Bei Einwilligung des PSPs können die Transaktions- IDs mit den CDRs verknüpft werden. Auf dieser Basis kann die ev-pay GmbH einen Report an die Buchhaltung des CPOs senden, damit diese möglichst einfach automatisiert die Ladevorgänge ausziffern kann.
In jedem Fall kann sich der CPO über eine API zum ev-pay HUB die Belege für seine Buchhaltung automatisch übermitteln lassen und dann dort weiterverarbeiten.
Eine abgesetzte ev-pay Payment Lösung für die Nachrüstung aller eichrechtskonformen Ladestationen ist beispielsweise über das Hecpay von Hectronic möglich.
Für eine in die Ladestation integrierte ev-pay-Lösung muss lediglich eine mechanische Integration seitens des Herstellers vorgenommen werden. Dafür sind aktuell ein Stromanschluss und ein Internet-Zugang aus der Ladestation heraus nötig. Im Verlaufe des Jahres 2025 wird es eine neue Variante geben, die nur noch einen Stromanschluss benötigt und selbst Internet aufbaut.
Ja. Bestehende Ladestationen können nachgerüstet werden, wenn sie für die Eichrechtskonformität das OCMF- Datenformat und mindestens OCPP 1.6 JS verwenden.